Cybermobbing und Stalking: Erwirkung einer Schutzverfügung

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Mobbings am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Mobbing am Arbeitsplatz trifft den Betroffenen an einem Ort, an dem er zwangsweise einen Großteil seiner Zeit verbringt. Er kann der andauernden Beeinträchtigung und Schikane nicht aus dem Weg gehen. Das Mobbing betrifft seine Persönlichkeit, seine fachliche Karriere - und ist damit nicht selten existenzbedrohend.
Im Fall von Stalking, welches für das Opfer bedrohliche Formen annimmt ist es möglich gerichtliche Schutzverfügungen zu erwirken, die dem Stalker untersagen sich dem Geschädigten zu nähren oder zu ihm Verbindung mittels Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten, eine Schutzverfügung zu erwirken, stellen – soweit Erfolgsaussichten bestehen – den erforderlichen Antrag und vertreten ihre Interessen im Verfahren.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Stalking und Mobbing, ihrer rechtlichen Zulässigkeit und Beratung hinsichtlich des juristischen Vorgehens durch erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 
















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