Gegendarstellung / Widerruf / Schadensersatz

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings und des gewerblichen Rechtsschutzes verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich in diesem Bereich für Unternehmen stellen. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Wurde Ihr Unternehmen oder eines Ihrer Produkte in einer Zeitung oder einem Onlinemedium falsch oder unsachlich dargestellt? Häufig genügt gegen eine solche Veröffentlichung die Durchsetzung eines Löschungs- und Unterlassungsanspruches. In traditionellen Medien kann der Widerruf oder die Gegendarstellung das wirkungsvollere Instrument sein um den guten Ruf Ihres Unternehmens und Ihrer Produkte zu sichern und wiederherzustellen.

In Extremfällen kann die falsche Äußerung zu massiven Umsatzeinbußen führen. In besonders gravierenden Fällen können daher Schadensersatzansprüche bestehen.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie das Bestehen eines Anspruchs auf Gegendarstellung und Widerruf, formulieren Ihre Gegendarstellung und setzen deren Veröffentlichung ebenso wie einen Schadensersatzanspruch durch. Eine professionelle, zielsichere Strategie ist dabei ebenso wichtig wie schnelles Handeln.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Mobbing im Geschäftsbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache nicht eindeutig zu berechnen ist. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Bei einem Vorgehen gegen den Verletzer selbst ist dieser im Falle eines Obsiegens grundsätzlich zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

News & More

  • 1
  • 2

BGH: Beseitigungspflichten bei Weiterverbreitung von…

Werden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der... [more]

BGH: Unternehmen muss auch scharfe…

In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt... [more]

LG Hamburg: Google ist doch…

Snippets sind kurze Auszüge aus einer Webseite, die... [more]

Bundesarbeitsgericht: Keine Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs…

In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht... [more]

EuGH bestätigt Recht auf Vergessenwerden…

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf... [more]

Neue Studie "Mobbing und Cybermobbing"…

Das Bündnis gegen Cybermobbing hat eine neue Studie... [more]
















Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5

  +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1

  kanzlei[at]cybermobbing24.de

Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t