Verteidigung gegen Abmahnung / einstweilige Verfügung / Klage

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings und des gewerblichen Rechtsschutzes verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich in diesem Bereich für Unternehmen stellen.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder sehen sich einer einstweiligen Verfügung oder einer gerichtlichen Klage ausgesetzt? Wir beraten und vertreten Sie umfassend in den Gebieten des gewerblichen Rechtsschutzes.

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten und verteidigen Sie als Abgemahnter. Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, beurteilen das Risiko Ihrer Optionen und zeigen Ihnen die möglichen und sinnvollen Verteidigungsschritte auf. Sind Sie verpflichtet eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben, prüfen wir für Sie deren Umfang. Häufig werden vorformulierte Erklärungen vom Verletzten bewusst weit formuliert.

Dabei übernehmen wir auch gerne Ihre Verteidigung vor Gericht.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Mobbing im Geschäftsbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist, wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Im gerichtlichen Verfahren hat grundsätzlich der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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