Vorgehen gegen Produktnachahmung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings  und des gewerblichen Rechtsschutzes verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich in diesem Bereich für Unternehmen stellen. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Sie sind der Auffassung, dass jemand Ihr Produkt nachbaut oder solche Produkte vertreibt, die Ihren sehr ähnlich sind? Sie haben ein neues Produkt entwickelt und wollen wissen, wie sie es bestmöglich vor Nachahmungen schützen können?

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten Sie zum Schutz Ihrer Produkte vor Nachahmungen. Die Möglichkeiten sind vielfältig, hier kommt es darauf an, für Ihr spezielles Produkt den individuell richtigen Schutz zu konzipieren und umzusetzen.
Sollten ihr Produkt schon nachgemacht werden, prüfen wir für Sie die Zulässigkeit des Konkurrenzprodukts. Wir zeigen Ihnen mögliche Wege auf gegen dessen Vertrieb vorzugehen und setzen Ihre Interessen durch.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Mobbing im Geschäftsbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache nicht eindeutig zu berechnen ist. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Bei einem Vorgehen gegen den Verletzer selbst ist dieser im Falle eines Obsiegens grundsätzlich zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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