Schmerzensgeld

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner wenn Sie per Email, Telefon, SMS, Chat oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel belästigt werden. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Im Falle von Belästigungen per Email, SMS oder anderen elektronischen Nachrichten kommt nur selten ein auf Geld gerichteter Schadensersatzanspruch in Betracht. Gleichwohl können besonders schwere Eingriffe grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch auslösen.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Möglichkeit einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen, erörtern mit Ihnen die Chancen und machen diesen bei entsprechender Erfolgsaussicht für Sie geltend.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und Kontaktaufnahmen.

Wir wissen, was sie gegen solche Belästigungen unternehmen können und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen.

Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

Klare Kostenstruktur

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

 

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