Löschung und Unterlassung einer konkreten Äußerung über Person

Die technischen und juristischen Besonderheiten von Internetforen verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings, wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch: In jedem Einzelfall prüfen wir umfassend die Zulässigkeit der getätigten Äußerungen und setzen einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch soweit er besteht für Sie durch. 

Konkrete Dienstleistung

In jedem Fall prüfen wir die rechtliche Zulässigkeit und die Erfolgsaussichten eines Vorgehens gegen die getätigten Äußerungen oder veröffentlichten Bilder. Wir wenden uns an den Autor der ehrverletzenden Äußerung oder denjenigen, der ein Bild unberechtigterweise hochgeladen hat mit dem Ziel der Löschung und zukünftiger Unterlassung. Ist der Urheber nicht greifbar oder verspricht eine Verfolgung keinen zeitnahen Erfolg, setzen wir den Lösungsanspruch zunächst gegen den Forumsbetreiber durch. Gegen diesen kann aber nur Löschung, keine Verpflichtung zur Unterlassung in der Zukunft geltend gemacht werden. Führt diese zu keinem Erfolg, wird eine entsprechende gerichtliche einstweilige Verfügung beantragt. Häufig handeln die Urheber unter Pseudonymen – wir ermitteln für Sie, soweit technisch möglich, die Identität des Täters.

Die dargestellten Maßnahmen sollten häufig mit anderen Maßnahmen kombiniert werden – wir beraten Sie umfassend!

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Internetforen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.
Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. 

 

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