Löschung und Unterlassung einer konkreten Bewertung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich der online publizierten Presse verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Berichterstattungen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.
Sie sind Betroffener einer medialen Berichterstattung? Sie haben Fotos von sich auf einer Website gefunden, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind? Oder sehen Sie Ihr Privatleben in einem Presseartikel in die Öffentlichkeit gezerrt? Sie wollen sich gegen eine Berichterstattung wehren, deren Löschung erreichen und sicherstellen, dass die Äußerung nicht erneut getätigt wird?

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit der über Sie getätigten Äußerung. Wir erörtern mit Ihnen die Chancen und Risiken eines Löschungs- und Unterlassungsanspruch. Wenn Sie dies wünschen, versuchen wir anschließend diese für Sie durchzusetzen. Dabei gehen wir mit Ihnen sämtliche notwendigen Schritte und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Während der Löschungsanspruch nur das einmalige Löschen einer Berichterstattung bewirkt, kann nur mit dem Unterlassungsanspruch sichergestellt werden, dass die Äußerung nicht erneut in anderen Medien verbreitet wird. das dauerhafte Unterlassen des Verbreitens einer bestimmten Äußerung durchgesetzt werden.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Presseberichterstattung durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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