Verteidigung gegen Abmahnung / Vertragsstrafe / einstweilige Verfügung / Klage /

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich der online publizierten Presse verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Berichterstattung ergeben.
Sie haben einen Artikel veröffentlicht und wurden nun zur Löschung und zum Unterlassen aufgefordert? Sie haben bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?
Vielleicht haben Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben aus der nun gegen Sie vorgegangen wird und wundern sich dabei über die geltend gemachte Reichweite?
Wir beraten Journalisten, Presseorgane und Betreiber von Nachrichtenportalen hinsichtlich der Zulässigkeit ihrer Berichterstattung und vertreten Sie in jedem Zeitpunkt des Rechtsstreits gerichtlich und außergerichtlich.

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten und verteidigen Sie als Abgemahnter, Adressat einer einstweiligen Verfügung oder Beklagtem in Fragen des Persönlichkeits- und Presserechts. Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, beurteilen das Risiko Ihrer Optionen und zeigen Ihnen die möglichen und sinnvollen Verteidigungsschritte auf. Wir vertreten Ihre Interessen – gerichtlich und außergerichtlich.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Presseberichterstattung durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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