Vertretung im Strafverfahren

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings im Privatbereich. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Gegen Sie wurde bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet? Sie wurden zur Vernehmung als Beschuldigter vorgeladen? Ihnen werden ehrverletzende Strafdelikte vorgeworfen, unberechtigte Nutzung von Bildern oder Stalking?

Konkrete Dienstleistung

Wir vertreten Sie als Beschuldigten und Angeschuldigten im Strafverfahren. 

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und ihrer strafrechtlichen Relevanz und Durchsetzung Ihrer Interessen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

 

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