Vertretung im Strafverfahren

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings unter Jugendlichen. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Gegen Sie wurde bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet? Sie wurden zur Vernehmung als Beschuldigter vorgeladen? Ihnen werden ehrverletzende Strafdelikte vorgeworfen, unberechtigte Nutzung von Bildern oder Stalking?

Konkrete Dienstleistung

Wir vertreten Sie als Beschuldigten und Angeschuldigten im Strafverfahren gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Mobbingproblemen unter Jugendlichen und Durchsetzung Ihrer Interessen durch qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Unsere Gebühren für Ihre Vertretung in Strafverfahren bestimmen sich nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz. Wir erläutern Ihnen gerne die Kosten des Einzelfalls.

 

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