Löschung und Unterlassung einer konkreten Bewertung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich von Videoportalen verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Videoportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Sie finden sich in einem online abrufbaren Video wieder, obwohl sie nie Ihre Zustimmung erteilt haben? Sehen Sie sich in einer Videoreportage falsch dargestellt? Oder sehen Sie Ihr Privatleben in einem Video in die Öffentlichkeit gezerrt? Finden Sie ein von Ihnen hergestelltes Video ohne Ihre Zustimmung im Netz? Sie wollen sich gegen eine Videoverbreitung wehren, deren Löschung erreichen und sicherstellen, dass die Äußerung nicht erneut getätigt wird?

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit des problematischen Videos. Wir erörtern mit Ihnen die Chancen und Risiken einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch durchzusetzen. Wenn Sie dies wünschen, versuchen wir anschließend diese für Sie durchzusetzen. Dabei gehen wir mit Ihnen sämtliche notwendigen Schritte und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Während der Löschungsanspruch nur das einmalige Entfernen durchzusetzen vermag, kann nur mit dem Unterlassungsanspruch das dauerhafte Unterlassen des Verbreitens einer bestimmten Äußerung, bzw eines bestimmten Videos durchgesetzt werden.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Probleme von online abrufbaren Videos und der Zulässigkeit der Darstellung durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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