Verteidigung gegen Abmahnung / Vertragsstrafe / einstweilige Verfügung / Klage

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich von Videoportalen verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Videoportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Sie haben ein Video veröffentlicht und wurden nun zur Löschung und zum Unterlassen aufgefordert? Sie haben bereits eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten?

Vielleicht haben Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben aus der nun gegen Sie vorgegangen wird und wundern sich dabei über die geltend gemachte Reichweite?

Wir beraten Journalisten, Hobbyfilmer und Betreiber von Videoportalen hinsichtlich der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Videoportalen und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich.

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten und verteidigen Sie als Abgemahnter, Adressat einer einstweiligen Verfügung oder Beklagtem in Fragen des Persönlichkeits- und Presserechts. Wir prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist, beurteilen das Risiko Ihrer Optionen und zeigen Ihnen die möglichen und sinnvollen Verteidigungsschritte auf. Wir vertreten Ihre Interessen – gerichtlich und außergerichtlich.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Probleme von online abrufbaren Videos und der Zulässigkeit der Darstellung durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. Nicht immer setzte der Abmahnende den Streitwert neutral an diesen Zahlen orientiert an. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Im gerichtlichen Verfahren hat grundsätzlich der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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