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Löschung und Unterlassung einer konkreten Produktbewertung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings [LINK] verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Verkaufsportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.  

Sie verkaufen in einer Online-Verkaufsplattform wie eBay oder im Amazon-Marketplace? Wurden Sie als Verkäufer falsch, unsachlich oder gar beleidigend bewertet? Fragen Sie sich, wie Sie eine Bewertung gelöscht bekommen?

Die eigene Reputation als Verkäufer kann bares Geld wert sein. Auf Online-Verkaufsplattformen bemisst sich die eigene Reputation maßgeblich nach den Bewertungen der eigenen Aktivitäten. Schlechte Bewertungen wirken sich unmittelbar auf Ihre zu erzielenden Umsätze aus. Dabei hat jeder Anbieter eigene Verfahren zur Verifizierung der Bewertungen.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit der über Sie getätigten Äußerung. Wir erörtern mit Ihnen die Chancen eines Löschungs- und ggf. Unterlassungsanspruches und setzen diesen – soweit möglich – für Sie durch.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Verkaufsportalen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Bei einem Vorgehen gegen den Verletzer selbst ist dieser im Falle eines Obsiegens grundsätzlich zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet. Bei einem Vorgehen gegen den Forumsbetreiber gilt dieses nur, soweit die Rechtsverletzung auch nach Kenntnis – meist Aufforderung zur Löschung – fortbesteht.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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