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Gegendarstellung / Widerruf

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme die sich im Zusammenhang mit Bewertungsportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Ihr Unternehmen oder Sie als Unternehmer wurden in einem Onlineforum bewertet? Nicht immer bleiben sog. Bewertungen sachlich. Eine unsachliche, ehrverletzende Äußerung kann dem Ansehen Ihres Unternehmens oder Ihrer Person schaden und nicht nur ihre Ehre verletzen, sondern auch Ihre beruflichen Leistungen in ein negatives Licht rücken.

Die presserechtlichen Instrumente der Gegendarstellung und des Widerrufs können – in Kombination mit anderen Schritten – ein wesentlichen Beitrag zur Wahrung Ihres Rufes leisten.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie das Bestehen eines Anspruchs auf Gegendarstellung und Widerruf, formulieren Ihre Gegendarstellung und setzen deren Veröffentlichung durch.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Bewertungsforen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist, wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.
Bei einem Vorgehen gegen den Verletzer selbst ist dieser im Falle eines Obsiegens grundsätzlich zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet. Bei einem Vorgehen gegen den Forumsbetreiber gilt dieses nur, soweit die Rechtsverletzung auch nach Kenntnis – meist Aufforderung zur Löschung – fortbesteht.
Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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