TV/Videoportale

TV/Videoportale (8)

Werden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der Autor diese rechtswidrigen Äußerungen nicht nur von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern auch darauf hinwirken, dass diese Äußerungen von allen anderen Internetportalen gelöscht werden, die diese rechtswidrigen Äußerungen zwischenzeitlich weiterverbreitet haben. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015 entschieden.

BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14 (hier gehts zum Urteil)

Samstag, 18 April 2015 17:00

Youngdata.de ist online (16/04/2015)

Das neue Datenschutz-Informationsportal für Jugendliche www.youngdata.de – betrieben von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder – wurde anlässlich des Safer Internet Day 2015 live geschaltet.

In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es zwar auch für Unternehmen ein Persönlichkeitsrecht gäbe. Ein Unternehmen habe aber auch scharf und überzogen formulierte Kritik zu dulden, soweit der Äußerung eine kritische Auseinandersetzung zugrunde liegt. Ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliege, sei mittels Betrachtung der gesamten Umstände zu ermitteln.

Snippets sind kurze Auszüge aus einer Webseite, die Suchmaschinen in ihren Trefferlisten anzeigen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte haften die Suchmaschinenbetreiber nicht, wenn solche in der Trefferliste angezeigten Snippets rechtsverletzenden Inhalt haben. Nun hat das Landgericht Hamburg eine Ausnahme hiervon gemacht.

In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nicht allein wegen Untätigkeit des Anspruchstellers verwirken könne.

Montag, 15 Dezember 2014 14:40

EuGH bestätigt Recht auf Vergessenwerden (20/01/2015)

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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessenwerden vom 13.05.2014 muss als eine der wichtigsten Entscheidungen der jüngeren Zeit zu Persönlichkeitsrechten im Internet angesehen werden. In die Wagschale geworfen werden nicht weniger als verschiedene Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen auf der einen Seite und der freie Zugang zu Informationen für die Allgemeinheit auf der anderen Seite. Die wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber befeuern diese Diskussion.

 

Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet hat eine neue Entscheider-Studie veröffentlicht. Sie geht davon aus, dass erst aus einem grundlegenden Verständnis der Wünsche, Erwartungen und Motive der Nutzer, deren Sicherheitsbedürfnisse abgeleitet werden können. Zentral ist hierbei die Sicherheitswahrnehmung. Die rasante Entfaltung des Internets und die damit zusammenhängenden Herausforderungen machen eine differenzierte Auseinandersetzung hiermit erforderlich.

Bundesgerichtshof verneint Auskunftsanspruch eines Geschädigten gegen Betreiber von Bewertungsportalen: Keine Pflicht zur Offenlegung von Nutzerdaten.