Internetforen

Internetforen (11)

Werden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der Autor diese rechtswidrigen Äußerungen nicht nur von seiner eigenen Webseite entfernen, sondern auch darauf hinwirken, dass diese Äußerungen von allen anderen Internetportalen gelöscht werden, die diese rechtswidrigen Äußerungen zwischenzeitlich weiterverbreitet haben. Dies hat der BGH in seinem Urteil vom 28.07.2015 entschieden.

BGH, Urteil vom 28.07.2015, Az. VI ZR 340/14 (hier gehts zum Urteil)

Die Klage eines Berliner Hostels gegen das Hotelbewertungsportal „Holiday-Check“ wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13) fest, dass das Online-Portal für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sei.

BGH, Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13)

Samstag, 18 April 2015 17:00

Youngdata.de ist online (16/04/2015)

Das neue Datenschutz-Informationsportal für Jugendliche www.youngdata.de – betrieben von den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder – wurde anlässlich des Safer Internet Day 2015 live geschaltet.

In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es zwar auch für Unternehmen ein Persönlichkeitsrecht gäbe. Ein Unternehmen habe aber auch scharf und überzogen formulierte Kritik zu dulden, soweit der Äußerung eine kritische Auseinandersetzung zugrunde liegt. Ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliege, sei mittels Betrachtung der gesamten Umstände zu ermitteln.

Die im Sommer 2013 verabschiedeten neuen Regelungen zum Opferschutz und zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sind zum 11.01.2015 in Kraft getreten. Nunmehr können gerichtliche Entscheidungen eines Mitgliedstaates in Zivil- und Handelssachen europaweit vollstreckt werden.

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Verbreitung von Intimfotos eines Minderjährigen einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, der so schwer ist, dass er einen Schadensersatzanspruch begründet.

Snippets sind kurze Auszüge aus einer Webseite, die Suchmaschinen in ihren Trefferlisten anzeigen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte haften die Suchmaschinenbetreiber nicht, wenn solche in der Trefferliste angezeigten Snippets rechtsverletzenden Inhalt haben. Nun hat das Landgericht Hamburg eine Ausnahme hiervon gemacht.

Was passiert mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten, die über Suchmaschinen angezeigt werden? Was, wenn ein Webseitenbetreiber selbst rechtlich nicht greifbar ist oder die Rechtsverletzung erst durch die Verbreitung über die Suchmaschinen in relevantem Maße eintritt?

In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nicht allein wegen Untätigkeit des Anspruchstellers verwirken könne.

Montag, 15 Dezember 2014 14:40

EuGH bestätigt Recht auf Vergessenwerden (20/01/2015)

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Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessenwerden vom 13.05.2014 muss als eine der wichtigsten Entscheidungen der jüngeren Zeit zu Persönlichkeitsrechten im Internet angesehen werden. In die Wagschale geworfen werden nicht weniger als verschiedene Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen auf der einen Seite und der freie Zugang zu Informationen für die Allgemeinheit auf der anderen Seite. Die wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber befeuern diese Diskussion.