Die Klage eines Berliner Hostels gegen das Hotelbewertungsportal „Holiday-Check“ wurde abgewiesen. Der Bundesgerichtshof stellte in seinem Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13) fest, dass das Online-Portal für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich sei.
BGH, Urteil vom 19. März 2015 (Az. I ZR 94/13)
In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es zwar auch für Unternehmen ein Persönlichkeitsrecht gäbe. Ein Unternehmen habe aber auch scharf und überzogen formulierte Kritik zu dulden, soweit der Äußerung eine kritische Auseinandersetzung zugrunde liegt. Ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliege, sei mittels Betrachtung der gesamten Umstände zu ermitteln.
Snippets sind kurze Auszüge aus einer Webseite, die Suchmaschinen in ihren Trefferlisten anzeigen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte haften die Suchmaschinenbetreiber nicht, wenn solche in der Trefferliste angezeigten Snippets rechtsverletzenden Inhalt haben. Nun hat das Landgericht Hamburg eine Ausnahme hiervon gemacht.
Zunehmend viele Menschen installieren aus Sicherheitsbedenken eine Videoüberwachung an ihrem Privathaus. Diesem ist der EuGH nun entgegengetreten: Mit Videoüberwachung vor dem eigenen Haus lässt sich kein gerichtsfestes Beweismaterial sichern; auch die Videoüberwachung an einem Privathaus unterfällt den Datenschutzregeln.
Auch aus Datenschutzrecht kann ein Arzt keine Löschung seiner Person aus einem Bewertungsportal für Ärzte fordern. Bei einer Abwägung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen gegen die Kommunikationsfreiheit des Betreibers, überwiegt Letztere. (Leitsatz des Verfassers)
In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nicht allein wegen Untätigkeit des Anspruchstellers verwirken könne.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessenwerden vom 13.05.2014 muss als eine der wichtigsten Entscheidungen der jüngeren Zeit zu Persönlichkeitsrechten im Internet angesehen werden. In die Wagschale geworfen werden nicht weniger als verschiedene Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen auf der einen Seite und der freie Zugang zu Informationen für die Allgemeinheit auf der anderen Seite. Die wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber befeuern diese Diskussion.
Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet hat eine neue Entscheider-Studie veröffentlicht. Sie geht davon aus, dass erst aus einem grundlegenden Verständnis der Wünsche, Erwartungen und Motive der Nutzer, deren Sicherheitsbedürfnisse abgeleitet werden können. Zentral ist hierbei die Sicherheitswahrnehmung. Die rasante Entfaltung des Internets und die damit zusammenhängenden Herausforderungen machen eine differenzierte Auseinandersetzung hiermit erforderlich.
Das Bündnis gegen Cybermobbing hat eine neue Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ veröffentlicht.