Auch aus Datenschutzrecht kann ein Arzt keine Löschung seiner Person aus einem Bewertungsportal für Ärzte fordern. Bei einer Abwägung des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Betroffenen gegen die Kommunikationsfreiheit des Betreibers, überwiegt Letztere. (Leitsatz des Verfassers)
In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nicht allein wegen Untätigkeit des Anspruchstellers verwirken könne.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessenwerden vom 13.05.2014 muss als eine der wichtigsten Entscheidungen der jüngeren Zeit zu Persönlichkeitsrechten im Internet angesehen werden. In die Wagschale geworfen werden nicht weniger als verschiedene Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen auf der einen Seite und der freie Zugang zu Informationen für die Allgemeinheit auf der anderen Seite. Die wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber befeuern diese Diskussion.
Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet hat eine neue Entscheider-Studie veröffentlicht. Sie geht davon aus, dass erst aus einem grundlegenden Verständnis der Wünsche, Erwartungen und Motive der Nutzer, deren Sicherheitsbedürfnisse abgeleitet werden können. Zentral ist hierbei die Sicherheitswahrnehmung. Die rasante Entfaltung des Internets und die damit zusammenhängenden Herausforderungen machen eine differenzierte Auseinandersetzung hiermit erforderlich.
Das Bündnis gegen Cybermobbing hat eine neue Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ veröffentlicht.