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In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es zwar auch für Unternehmen ein Persönlichkeitsrecht gäbe. Ein Unternehmen habe aber auch scharf und überzogen formulierte Kritik zu dulden, soweit der Äußerung eine kritische Auseinandersetzung zugrunde liegt. Ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliege, sei mittels Betrachtung der gesamten Umstände zu ermitteln.

Die im Sommer 2013 verabschiedeten neuen Regelungen zum Opferschutz und zu grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten sind zum 11.01.2015 in Kraft getreten. Nunmehr können gerichtliche Entscheidungen eines Mitgliedstaates in Zivil- und Handelssachen europaweit vollstreckt werden.

Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Verbreitung von Intimfotos eines Minderjährigen einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, der so schwer ist, dass er einen Schadensersatzanspruch begründet.

Snippets sind kurze Auszüge aus einer Webseite, die Suchmaschinen in ihren Trefferlisten anzeigen. Nach der bisherigen Rechtsprechung der Instanzgerichte haften die Suchmaschinenbetreiber nicht, wenn solche in der Trefferliste angezeigten Snippets rechtsverletzenden Inhalt haben. Nun hat das Landgericht Hamburg eine Ausnahme hiervon gemacht.

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