Mobbing: Abwehr unberechtigter Abmahnung / einstweiliger Verfügung / Klage / Vertragsstrafe |
||
Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Mobbings am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch. Häufig ist Opfern von Mobbing nicht bekannt, welche Möglichkeiten Sie haben sich gegen ehrverletzende Äußerungen, ungewünschte Bildveröffentlichungen oder Stalking zur Wehr zu setzen. Dieses wird durch eine äußerst komplexe Rechtsprechung und die Vielfalt an rechtlichen und technischen Besonderheiten zusätzlich erschwert. Mobbing am Arbeitsplatz trifft den Betroffenen an einem Ort, an dem er zwangsweise einen Großteil seiner Zeit verbringt. Er kann der andauernden Beeinträchtigung und Schikane nicht aus dem Weg gehen. Das Mobbing betrifft seine Persönlichkeit, seine fachliche Karriere - und ist damit nicht selten existenzbedrohend. Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Wort- oder Bildäußerung im Kontext Ihres Arbeitsplatzes erhalten? Lassen Sie sich fachkundig beraten, eine übereilte Reaktion kann Sie viel Geld kosten! Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, häufig bestehen keine Unterlassungsansprüche, sind vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärungen zu weit formuliert oder Schadensersatzzahlungen jenseits der gerichtlich durchsetzbaren Realität. Eine Prüfung durch einen Experten ist hier in jedem Fall sinnvoll. Häufig sind bereits die für die Abmahnung angesetzten Anwaltskosten aufgrund des angesetzten Streitwertes hoch. Selbst wenn die Abmahnung an sich gerechtfertigt ist, sollten sie sich beraten lassen, denn Streitwerte unterliegen stets einem gewissen Spielraum. Vielleicht haben Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben aus der nun gegen Sie vorgegangen wird und wundern sich dabei über die geltend gemachte Reichweite? Konkrete Dienstleistung Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie ob und in welchem Umfang die Abmahnung berechtigt ist, ob sie den geltend gemachten Aufforderungen nachkommen, die Unterlassungsverpflichtungserklärung modifiziert abgeben sollten und wie mit der Kostenforderung umzugehen ist. Genauso beraten und vertreten wir Sie in jedem Stadium eines gerichtlichen Verfahrens. Ihre Vorteile Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Äußerungen, bildlichen Darstellungen und des Mobbing-Phänomens, ihrer rechtlichen Zulässigkeit und Beratung hinsichtlich des juristischen Vorgehens durch erfahrene Rechtsanwälte. Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. |
|
DienstleistungenNews & MoreBundesarbeitsgericht: Keine Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs…In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht... [more] EuGH bestätigt Recht auf Vergessenwerden…Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf... [more] Neue Studie "Mobbing und Cybermobbing"…Das Bündnis gegen Cybermobbing hat eine neue Studie... [more] Gesetze
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]cybermobbing24.de |