Abwehr unberechtigter Abmahnung / einstweiliger Verfügung / Klage / Vertragsstrafe

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings unter Jugendlichen. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Haben Sie oder Ihr Kind eine Abmahnung wegen einer Wort- oder Bildäußerung in einem sozialen Netzwerk erhalten? Lassen Sie sich fachkundig beraten, eine übereilte Reaktion kann Sie viel Geld kosten!

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, vielleicht bestehen keine Unterlassungsansprüche, sind vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärungen zu weit formuliert oder Schadensersatzzahlungen jenseits der gerichtlich durchsetzbaren Realität. Eine Prüfung durch einen Experten ist hier in jedem Fall sinnvoll.

Häufig sind bereits die für die Abmahnung in Rechnung gestellten Anwaltskosten aufgrund des angesetzten Streitwertes hoch. Selbst wenn die Abmahnung an sich gerechtfertigt ist, sollten sie sich beraten lassen, denn Streitwerte unterliegen stets einem gewissen Spielraum.

Vielleicht haben Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, aus der nun gegen Sie vorgegangen wird, und wundern sich dabei über die geltend gemachte Reichweite?

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie ob und in welchem Umfang die Abmahnung berechtigt ist, ob Sie den geltend gemachten Aufforderungen nachkommen, die Unterlassungsverpflichtungserklärung modifiziert abgeben sollten und wie mit der Kostenforderung umzugehen ist.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Mobbingproblemen unter Jugendlichen und Durchsetzung Ihrer Interessen durch qualifizierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

 

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