Dienstag, 03 Februar 2015 15:47

EuGH: Keine Videoüberwachung vor privatem Haus (2/02/2015)

geschrieben von  Kanzlei
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Zunehmend viele Menschen installieren aus Sicherheitsbedenken eine Videoüberwachung an ihrem Privathaus. Diesem ist der EuGH nun entgegengetreten: Mit Videoüberwachung vor dem eigenen Haus lässt sich kein gerichtsfestes Beweismaterial sichern; auch die Videoüberwachung an einem Privathaus unterfällt den Datenschutzregeln. 

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 11.12.2014, Az.: C-212/13

Worum ging es?

Das Haus des späteren Klägers und seiner Familie war wiederholt Ziel von Angriffen Unbekannter, die mehrfach die Fensterscheiben des Wohnhauses einschlugen. Daraufhin installierte dieser an dem Haus eine Überwachungskamera. Diese zeichnete den Eingang des Hauses, den öffentlichen Straßenraum sowie den Eingang des gegenüberliegenden Hauses auf. Eines Nachts wurden die Fensterscheibe des Wohnhauses erneut mittels einer Schleuder zerstört. In der Folge konnte die Polizei mittels der Videoaufzeichnung zwei Tatverdächtige ermitteln. Daraufhin beanstandete einer der Tatverdächtigen bei der zuständigen Aufsichtsbehörde die Kameraüberwachung und die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der von ihr erfassten Bilder. Die Aufsichtsbehörde sah die Verarbeitung als rechtswidrig an und erließ einen Bußgeldbescheid. Im darauffolgenden Klageverfahren legte das Oberste Verwaltungsgericht der Tschechischen Republik dem EuGH die Auslegungsfrage vor. Es wollte wissen, ob die dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums dienende Videoaufzeichnung eine Datenverarbeitung darstellt, die nicht von der Richtlinie erfasst wird, weil die die Aufzeichnung von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wurde. Das Gericht hatte also nur über die Auslegung der Datenschutzrichtlinie zu entscheiden. Knackpunkt war die Frage, ob auch das Handeln von Privaten den Vorschriften der Datenschutzrichtlinie unterfällt.

Was hat das Gericht entschieden?

Das Gericht hat entschieden, dass auch Videobilder unter den Begriff der personenbezogenen Daten im Sinne der Richtlinie fallen. Personenbezogen ist ein Datum dann, wenn es sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person bezieht, d.h. diese direkt oder indirekt identifiziert werden kann. Dieses ist – wenig überraschend – bei einem Videobild der Fall. Interessanter war aber die Frage, ob die Ausnahme der privaten Verwendung bei der Videoüberwachung des Straßenraums greift. Denn die Datenschutzrichtlinie findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird, Art. 3 Abs. 2 DS-RL. Diese Ausnahme aber - so das Gericht - sei im Sinne der Richtlinie eng auszulegen. Der Begriff der persönlichen oder familiären Tätigkeit sei wörtlich zu nehmen, entsprechend könne eine Videoüberwachung, die sich auf den öffentlichen Raum erstreckt, nicht als eine „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ angesehen werden. Der öffentliche Raum liege außerhalb der privaten Sphäre und erfasse typischerweise unbeteiligte Passanten. Ob sodann eine gesetzliche Zulässigkeitsnorm die Datenverarbeitung rechtfertigt, war vom EuGH nicht zu prüfen.

Folgen für die Praxis

Die mit diesem Urteil erfolgte Interpretation der europäischen Datenschutzrichtlinie durch den EuGH entspricht der gesetzlichen Regelung des deutschen Datenschutzrechts. In § 6b BDSG finden sich Regelungen zur Videoüberwachung. Die dort verwendeten Begriffe sind jedoch der juristischen Auslegung zugänglich; ihre Bedeutung für den juristischen Laien nicht ohne weiteres zu verstehen. Die Videoüberwachung mag in manchen Konstellationen verlockend sein – doch sie birgt rechtliche Risiken und insbesondere die Gefahr von Bußgeldern. Die mit ihr gewonnenen Beweise sind in Gerichtsverfahren regelmäßig nicht verwertbar. Daher: Installieren Sie nie ohne fachliche Beratung eine Videokamera an Ihrem Wohnhaus, wenn diese mehr als ihr Grundstück überblickt.

 

Zur Europäischen Datenschutzrichtlinie

Gelesen 4549 mal Letzte Änderung am Samstag, 07 Februar 2015 22:04