MobbingTäter

MOBBING TÄTER

Mobbing wird heute von unterschiedlichsten Tätern begangen - oder diesen vorgeworfen. Nicht immer ist der Vorwurf des Mobbing berechtigt!

 

Grundsätzlich wird der Meinungs- und Pressefreiheit dabei ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dem Schutz der Rechte des Adressaten aber Vorrang einzuräumen. So z. B. wenn es sich bei den streitgegenständlichen Äußerungen um sog. Formal- oder Schmähkritiken handelt, wenn die Privat- und insbesondere die Intimsphäre betroffen ist oder unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt wurden. Insoweit ist auch die Einordnung der Äußerung als Meinung oder Tatsachenbehauptung von großer Bedeutung.

Für Unternehmen und Selbstständige geht es dabei häufig um mehr als die Schädigung ihres Rufes – sie befürchten wirtschaftliche Folgen, wie den Verlust von Kunden, die Versagung von Krediten und schlechtere Konditionen am Markt. Ein entsprechendes Verhalten kann durch zivilrechtliche und strafrechtliche Maßnahmen verboten und sanktioniert werden.

Die spezialgesetzlichen Regelungen und die dazu ergangene Rechtsprechung ist vielfältig. Ein vom Betroffenen unerwünschtes Verhalten ist dabei nicht immer rechtswidrig. Selbst wenn der Unterlassungsanspruch an sich besteht, kann der geltend gemachte Schadensersatzanspruch oder die in Rechnung gestellten Rechtsanwaltskosten unbegründet sein.

Wir unterstützen Sie als kompetenter Ansprechpartner, beraten Sie hinsichtlich Ihrer rechtlichen und technischen Möglichkeiten und setzen Ihre Interessen durch.

 

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Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t
 

Sie haben Ihre Meinung geäußert und sehen sich nun dem Vorwurf der Rufschädigung ausgesetzt? Sie haben Ihre Bewertung auf einer Bewertungsplattform abgegeben – nun wirft man Ihnen vor, ein Unternehmen zu schädigen?

Sie haben bereits eine Abmahnung erhalten oder sehen sich einer gerichtlichen Klage ausgesetzt? Hier ist Vorsicht geboten! Denn bleiben Sie hier untätig, setzen Sie sich einem erheblichen Prozessrisiko aus. So kann gegen Sie ein gerichtlicher Prozess geführt werden, der mit einem rechtskräftigen Titel endet und Sie einem deutlich höheren Kostenrisiko aussetzt. Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung, verpflichten Sie sich häufig zu mehr als sie rechtlich müssten. Damit setzen Sie sich auch einer hohen Vertragsstrafe im Falle einer Verletzung aus. Die vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärung sollte daher im konkreten Einzelfall anwaltlich geprüft und ggf. modifiziert abgegeben werden.

Rechtliche Aspekte

Äußerungsrechte stehen meist im Spannungsfeld zwischen Meinungs-, Kommunikationsfreiheit auf der einen Seite und den Persönlichkeitsrechten und wirtschaftlichen Interessen der Genannten und Betroffenen.Niemand muss sich beleidigende und ehrverletzende Äußerungen über seine Person gefallen lassen. Gleichzeitig ist nicht jede negative Meinungsäußerung eine ehrverletzende Äußerung, gegen die ein juristisches Vorgehen möglich ist. Werden Äußerungen über Personen getätigt, so sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit den Rechten des Äußernden, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 I des Grundgesetzes) gegeneinander abzuwägen.