Verteidigung gegen einstweilige Verfügung / Klage |
||
Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Mobbings am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch. Konkrete Dienstleistung Wir beraten und verteidigen Sie Autor, wenn Sie bereits Adressat einer einstweiligen Verfügung oder Beklagter im Gerichtsverfahren sind. Hier ist schnelles Handeln geboten um Ihre Rechte zu wahren - reagieren Sie! Wir verteidigen Sie und Ihre Rechte vor Gericht. Ihre Vorteile Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Äußerungen, bildlichen Darstellungen und des Mobbing-Phänomens, ihrer rechtlichen Zulässigkeit und Beratung hinsichtlich des juristischen Vorgehens. Erstberatung zur rechtlichen Einschätzung der Situation. Kostenobergrenze, unabhängig vom Streitwert. Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist, wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. Nicht immer setzte der Abmahnende den Streitwert neutral an diesen Zahlen orientiert an. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Im gerichtlichen Verfahren hat grundsätzlich der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. |
DienstleistungenNews & MoreBundesarbeitsgericht: Keine Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs…In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht... [more] EuGH bestätigt Recht auf Vergessenwerden…Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf... [more] BGH: Bewertungsportale müssen Geschädigtem keine…Bundesgerichtshof verneint Auskunftsanspruch eines Geschädigten gegen Betreiber von... [more] Gesetze
+49 (0)30 / 33 00 60 60 - 5 +49 (0)30 / 33 00 60 60 - 1 kanzlei[at]cybermobbing24.de |