Zum 11. Januar 2015 ist die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen in Kraft getreten. Menschen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, können in einem Mitgliedstaat erlassene Gewaltschutzanordnungen auch in andere Mitgliedstaaten übertragen lassen. Früher waren aufwendige und für viele EU-Länder unterschiedliche Anerkennungsverfahren notwendig, nun werden mit der Gesetzesänderung Schutzanordnungen in allen Mitgliedstaaten anerkannt.
Schutzanordnungen können nicht nur in Fällen häuslicher Gewalt, sondern auch in Fällen von Nachstellungen – umgangssprachlich auch Stalking genannt – erlassen werden. Die grenzüberschreitende Durchsetzung dieser sog. Gewaltschutzanordnungen warf in der Praxis immer wieder Probleme auf.
Ebenfalls im Januar 2015 wurde die Vollstreckung von Zivil- und Handelssachen erleichtert. Das bisher erforderliche Exequaturverfahren wird abgeschafft und die unmittelbare Vollstreckung in allen EU-Ländern ermöglicht.
Die neuen Regelungen sind sehr zu begrüßen und stellen einen wichtigen Beitrag zur effektiven Rechtsdurchsetzung von Gewaltschutzanordnungen und Gerichtsurteilen dar.