In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt, dass es zwar auch für Unternehmen ein Persönlichkeitsrecht gäbe. Ein Unternehmen habe aber auch scharf und überzogen formulierte Kritik zu dulden, soweit der Äußerung eine kritische Auseinandersetzung zugrunde liegt. Ob eine Meinungsäußerung oder eine Tatsachenbehauptung vorliege, sei mittels Betrachtung der gesamten Umstände zu ermitteln.
In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings nicht allein wegen Untätigkeit des Anspruchstellers verwirken könne.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessenwerden vom 13.05.2014 muss als eine der wichtigsten Entscheidungen der jüngeren Zeit zu Persönlichkeitsrechten im Internet angesehen werden. In die Wagschale geworfen werden nicht weniger als verschiedene Ausprägungen des Persönlichkeitsrechts des Einzelnen auf der einen Seite und der freie Zugang zu Informationen für die Allgemeinheit auf der anderen Seite. Die wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber befeuern diese Diskussion.
Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im Internet hat eine neue Entscheider-Studie veröffentlicht. Sie geht davon aus, dass erst aus einem grundlegenden Verständnis der Wünsche, Erwartungen und Motive der Nutzer, deren Sicherheitsbedürfnisse abgeleitet werden können. Zentral ist hierbei die Sicherheitswahrnehmung. Die rasante Entfaltung des Internets und die damit zusammenhängenden Herausforderungen machen eine differenzierte Auseinandersetzung hiermit erforderlich.
Das Bündnis gegen Cybermobbing hat eine neue Studie „Mobbing und Cybermobbing bei Erwachsenen“ veröffentlicht.