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Cybermobbing in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen

Wer online einkauft, nutzt auch die im Internet zur Verfügung stehenden und vielfältig abrufbaren Informations- möglichkeiten.

   

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Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t
 
Wer heute online einkauft ruft zunächst mit wenigen Klicks Produktbewertungen und Preisvergleiche ab und wird erst danach Produkt und Verkäufer auswählen. Es sind nicht mehr nur die großen Institutionen oder Fachzeitschriften die Testergebnisse zugänglich machen, jeder kann auf Bewertungsplattformen seine Meinung über ein Produkt oder eine Dienstleistung abgeben und diese bewerten.

Angebote wie Ciao, Idealo und Doyoo aber auch die Bewertungen auf Verkäuferseiten selbst sind aus dem heutigen Onlineshopping kaum mehr wegzudenken.

Nicht immer sind die Bewertungen objektiv: Stellt die Vielzahl an Einzelbewertungen häufig ein vielfältigeres Meinungsspektrum dar, fehlt es oftmals an objektiven, einheitlichen und überprüfbaren Kriterien für diese Bewertungen.  

Rechtliche Aspekte

Die Rechtslage von Bewertungsportalen ist äußerst komplex. Es treten stets eine Vielzahl von Fragestellungen gleichzeitig auf, die von juristischen Laien kaum mehr zu beantworten sind. So ist zum einen zu hinterfragen: Was darf überhaupt inhaltlich gesagt werden und gegen wen können welche Ansprüche durchgesetzt werden (meist sind die Autoren anonym). Dabei treten unweigerlich die Folgefragen auf, wie das Angebot der Bewertungsplattform technisch und wirtschaftlich ausgestaltet ist. Jede dieser Fragen beschäftigt seit einigen Jahren die Gerichte und unterliegt weiterhin unterschiedlicher Rechtsprechung.

Dabei wird man im Allgemeinen von folgendem Grundsatz ausgehen können:

Bewertungsportale für Produkte und Dienstleistungen sind an sich zulässig. Im Rahmen von Bewertungen ist auch subjektive Meinung erlaubt. Die Grenze der Zulässigkeit endet aber dort, wo die Kritik falsch oder in einem Maße unsachlich ist, dass man von Schmähkritik spricht.