Unterlassen mittels einstweiliger Verfügung / Abmahnung

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner wenn Sie per Email, Telefon, SMS, Chat oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel belästigt werden. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Als Betroffener müssen Sie sich weder beleidigende Nachrichten noch gegen Ihren erklärten Willen stattfindende andauernde Versuche der Kontaktaufnahme über sich ergehen lassen. Sie können sich zur Wehr setzen: Mittels einstweiliger Verfügung kann ein Gericht dem Störer untersagen mit Ihnen weiterhin in Kontakt zu treten. Ist die Identität des Täters nicht bekannt, kann diese in vielen Fällen ermittelt werden, bzw. ggf. über die IP-Adresse der Anschlussinhaber zur Verantwortung gezogen werden.

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Beantragung einer einstweiligen Verfügung und werden diese für Sie erwirken sowie weitere notwendige Schritte unternehmen.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und Kontaktaufnahmen

Wir wissen, was sie gegen solche Belästigungen unternehmen können und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen

Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen

Klare Kostenstruktur

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

 

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

 

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