Cybermobbing in der Gastronomie & Co |
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Der schnelle Klick auf dem Smartphone - die Suche nach dem Restaurant um die Ecke funktioniert in einer fremden Stadt oder Gegend über Rankings. |
Diese umgangssprachlich auch Hygienepranger genannten Plattformen wurden in den Bundesländern, in denen sie eingeführt wurden, zunächst per einstweiliger Anordnung von den zuständigen Gerichten untersagt. Die Gerichte sahen Bedenken gegen Verfassungsmäßigkeit der Publizierungspflicht. Die Gerichte haben aber nicht die Veröffentlichung als solche untersagt, sondern nur die konkrete Art der Publizierung. So bestünden etwa unzureichende Regeln zur Dauer der Veröffentlichung. Auch handelt es sich hierbei um eine einstweilige Anordnung, d.h., eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren steht noch aus. Es ist daher davon auszugehen, dass ähnliche Veröffentlichungen bald wieder bevorstehen – auch hier wird in vielen Einzelfällen zu prüfen sein, ob die jeweiligen Veröffentlichungen rechtmäßig sind. Bewertungsportale, Apps und Presseberichte bieten zur schnellen Recherche vielfältigste Möglichkeiten. Nicht immer ist der Übergang von redaktionellen Inhalten zu subjektiven Nutzerbewertungen erkennbar. So hilfreich und wünschenswert die online abrufbaren Erfahrungsberichte im Grundsatz sind, desto vernichtender können – gerade für kleine und neuere Restaurants, Bars oder Cafés – die Auswirkungen der subjektiven Kritiken von Kunden mit gänzlich unterschiedlichen Erfahrungen und Anforderungen sein. Dabei findet Mobbing gegen Gastronomen auf unterschiedlichste Arten an unterschiedlichen Orten statt. Klicken Sie oben auf die verschiedenen „Tatorte“ um weitere Informationen zu erhalten. |
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In einer fremden Stadt und mal eben auf dem Smartphone gucken, wo in der Nähe ein gutes Restaurant ist?
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