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Cybermobbing in Bewertungsportalen

Die Anonymität des Internet verleitet zu schnellen, unüberlegten und zu subjektiven Äußerungen.

   

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Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t
 

Bewertungsportale im Internet haben mittlerweile eine gewaltige Marktmacht erreicht: Sie zeigen nicht nur den Kunden, wo es sich lohnt zu essen, zu übernachten, einzukaufen, sich beraten und behandeln zu lassen – sie entscheiden für die bewerteten Unternehmen häufig auch über wirtschaftlichen Erfolg oder ihren Nichterfolg. Anstelle von journalistischer Recherche, Kontrolle und Qualität tritt die Meinung der Masse. Diese Vielfalt ermöglicht ein breiteres Meinungsspektrum und erhöht die Transparenz. Häufig können jedoch die Objektivität und der Wahrheitsgehalt der Bewertung nicht überprüft werden. Dies vor allem, wenn das Bewertungsportal anonyme Bewertungen möglich macht. Die vermeintliche Anonymität beflügelt emotionale und überspitze Bewertungen, wie man sie herkömmlicher Weise in privater Kommunikation findet. Sie ermöglicht auch Manipulationen der Bewertungsergebnisse.

Das Geschäftsmodell von Bewertungsportalen ist generell zulässig. Nach der Rechtsprechung kann daher die Veröffentlichung von Bewertungen als solche nicht untersagt werden, denn sie würde das Geschäftsmodell unmöglich machen. Nichtsdestotrotz sind nicht alle Bewertungen zulässig: Zugunsten des Unternehmens streiten regelmäßig dessen Unternehmenspersönlichkeitsrecht, als auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Zugunsten des Individuums streitet das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Doch stehen dem die Interessen der Nutzer der Bewertungsplattformen entgegen, dort als Teil ihrer Kommunikations- und Meinungsfreiheit ihre Werturteile kundzutun. Die Gerichte erkennen auch ein Interesse der Allgemeinheit an, durch Bewertungsportale informiert zu werden.