Mobbing in der Presse (Print/Online Presse, z.B. BILD etc), Radio

Gerade das Privatleben Prominenter ist für die vielen "Klatschblätter" interessant - die Grenzen der zulässigen Berichterstattung müssen immer wieder neu definiert werden.

   

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Die Vielfalt der Presseberichterstattung ist in Deutschland enorm: In gedruckten Zeitungen und Zeitschriften, im Radio und im Fernsehen sowie zunehmend im Internet können wir auf eine breite Auswahl journalistischer Arbeit mit unterschiedlichster Schwerpunktsetzung zurückgreifen. In allen Zeitungen werden Tatsachen berichtet und Meinungen verbreitet. Die Boulevardpresse ist auf spektakuläre und aufsehenerregende Berichte und Bilder angewiesen um sich gegen die Konkurrenz durchzusetzen. Im Internet wird das Rennen mit schnelllebigen News auf Startseiten gemacht. Der Einsatz von Leserreportern beflügelt Berichterstattungen am Rande des Zulässigen.

Dabei wird in Text und Bild auch über Personen sowie Unternehmen berichtet. Nicht immer stimmen die Tatsachen, bzw. werden die Meinungen wohlwollend aufgenommen. Nicht in allen Fällen sind die betroffenen Personen mit Ihrer öffentlichen Darstellung einverstanden. Die Abwägung von Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit beschäftigt die Gerichte seit jeher und wird auch in Zukunft für viele juristische Auseinandersetzungen sorgen. Durch das Internet nimmt nicht nur die Verbreitung zu, es kommt auch zu einer größeren Zahl von Berichterstattung allgemein.

Rechtliche Aspekte

Die Berichterstattung der Presse tangiert regelmäßig die Rechte der Betroffenen und wirft dabei eine Vielzahl juristischer Fragen auf. Die unterschiedlichen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 I i.V.m. 1 I GG, dem Recht auf Schutz des eigenen Bildes sowie das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind die relevantesten Schutzrechte der Betroffenen. Diesen stehen die grundrechtlich geschützte Presse- und Meinungsfreiheit und das Interesse der Öffentlichkeit an einer Berichterstattung gegenüber.

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) ist in verschiedenen Ausprägungen relevant: Zum einen wird das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit geschützt. Dieses Recht umfasst etwa den Schutz des Lebens- und Charakterbildes, des selbst definierten sozialen Geltungsanspruchs, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht auf Schutz des Namens zu Zwecken der Werbung und einen Schutz gegen Namensnennung in der Gerichtsbericht-erstattung.