Schmerzensgeld

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich der online publizierten Presse verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Berichterstattung ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.
Sie sind Betroffener einer medialen Berichterstattung? Sie haben Fotos von sich auf einer Website gefunden, mit deren Veröffentlichung Sie nicht einverstanden sind? Oder sehen Sie Ihr Privatleben in einem Presseartikel in die Öffentlichkeit gezerrt? Wurden Sie gravierend in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt? In besonders schweren Fällen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen werden auch Schadensersatz und Schmerzensgeld zuerkannt.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie Möglichkeiten Ihren Ruf in den Medien zu wahren, beraten Sie umfassend und setzen Ihre Interessen durch.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Presseberichterstattung und Durchsetzung Ihrer Rechte durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.
Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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