Mobbing in Internetforen & Chatrooms

Internetforen leben häufig von ihrer Anoynmität - doch einmal veröffentlichtes verbreitet sich rasant und ist kaum wieder aus dem Netz zu kriegen.

   

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Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t
 

Internetforen gibt es in vielfältigsten Formen. Sie leben durch die Kommunikation häufig anonymer und in der realen Welt untereinander unbekannter Menschen. In dem Schutz der vermeintlichen Anonymität kommt es häufig zu kritischen Diskussionen, die nicht selten in Beleidigungen münden. Viele Forenbetreiber stellen Verhaltensregeln auf und lassen die Diskussionen teilweise durch Moderatoren überprüfen. Doch nicht immer genügt dies.

Je nachdem, ob es um ein Produkt oder um eine betroffene Person selbst geht, bestehen unterschiedliche Ansprüche. Zumeist sind diese auf Löschung und Unterlassung einer bestimmten Äußerung gerichtet. Darüber hinaus können strafrechtliche Schritte oder die Erwirkung einer Schutzverfügung notwendig und sinnvoll sein.

Wurden Sie in einem Internetforum oder einem Chatroom beleidigt oder bedroht? Wurden dort Bilder von Ihnen hochgeladen? Wird Ihr Kind in einem Forum oder Chatroom belästigt, beleidigt oder bedroht? Oder wird Ihr Unternehmen oder eines Ihrer Produkte in einem Forum diffamiert oder werden gar falsche Tatsachen behauptet? Hat jemand unter Ihrem Namen oder mit Ihrem Bild ein Nutzerprofil angelegt?

Wir beraten Sie in allen Fragen des Cybermobbings in Internetforen und Chatrooms. Egal, ob es um Sie selbst, Ihre Kinder oder Produkte Ihres Unternehmens geht – wir beurteilen die Rechtmäßigkeit der publizierten Äußerung und zeigen Ihnen Wege auf dagegen vorzugehen.
Zu den spezielleren Ausprägungen des Cybermobbings in sozialen Netzwerken , in Bewertungsportalen,  am Arbeitsplatz [LINK], in der Schule  oder im Privatbereich siehe auch in den jeweiligen Kategorien.

Rechtliche Aspekte

Dabei können die Äußerungen gegen verschiedene Rechte des Betroffenen verstoßen:

Die zentralen Ansprüche auf Beseitigung und Unterlassen einer ehrverletzenden Äußerung ergeben sich aus dem in Art. 2 I i.V.m. 1 I GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrecht, kurz APR in Verbindung mit §1004 BGB. Diese Ansprüche sind primär gegen den Verfasser der Äußerung selbst geltend zu machen; können aber – häufig schneller – unter weiteren Voraussetzungen auch gegen den Forums- oder Chatroombetreiber als Störer durchgesetzt werden.

Als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts kann das von § 12 BGB geschützte Namensrecht im Cybermobbing relevant werden. Denn nicht selten werden Profile unter fremden Namen angelegt, häufig sogar unter Verwendung von Daten und Bildern eines Dritten. Solch ein Identitätsklau ist rechtswidrig und muss nicht hingenommen werden. Je nach Ausprägung kann auch ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften vorliegen, wenn persönliche Daten unberechtigterweise genutzt werden.