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Mobbing im Internet auf Verkaufsportalen (eBay, amazon etc)

Das Vertrauen in anonyme Verkaufsportale entsteht maß- geblich durch positive Be- wertungen anderer Kunden und Mitglieder.

   

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Die Attraktivität von Online-Verkaufsportalen hängt maßgeblich von der Meinung und den Bewertungen der Kunden ab. Die zunehmende Anonymität von Vertragspartnern weckt ein Bedürfnis nach Erfahrungsberichten und Bewertungen anderer Kunden. Damit haben diese Relevanz für die Kaufentscheidungen neuer Kunden und entwickeln eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die Unternehmen. Durch die erhaltenen Bewertungen wird die Zahl der Vertragsabschlüsse bzw. der Gebote, ebenso wie die Höhe der Gebote beeinflusst.

In vielen Verkaufsportalen wie z.B. eBay oder dem Amazon-Marketplace werden die Bewertungen früherer Vertragspartner direkt neben dem Angebot angezeigt. Andere Onlineshops werben mit einzelnen Bewertungen von ihren Kunden oder einer – teils selbst ermittelten – Kundenzufriedenheit. Dabei sind die Bewertungen nicht nur auf den jeweiligen Produktseiten präsent – auch in Foren oder Preissuchmaschinen werden sie potenziellen Kunden angezeigt. Dabei verschmelzen die traditionellen Grenzen der Geschäftsbeziehung: Verkäufer bewerten auch Käufer, Käufer können auch Verkäufer sein und Verkäufer können auch Private sein. So zeigt etwa eBay unter dem Namen des Verkäufers einen Prozentsatz positiver Bewertungen an – doch handelt es sich hierbei um sämtliche aktuell erhaltene Bewertungen, als Verkäufer und als Käufer.

Obwohl die Qualität der Bewertungen über die Quantität entstehen soll, kommt es immer noch auf einzelne Bewertungen an. Zwar hat jede einzelne Bewertung eine geringere Breitenwirkung als etwa in einer Fachzeitschrift. Dennoch kommt vielen Einzelmeinungen weiterhin eine hohe Bedeutung zu, solange sie als jüngste Bewertungen oben stehen oder die Masse an Bewertungen (noch) fehlt.

Gleichzeitig gibt es eine Reihe an Manipulationsmöglichkeiten. Für Außenstehende ist nicht ersichtlich, wer den einzelnen Eintrag tatsächlich geschrieben hat. In vielen Fällen ist nicht erkennbar, ob diese Person unabhängig vom Verkäufer oder Hersteller des Produkts ist. Häufig ist ebenso unsicher ob derjenige, der eine Bewertung abgibt, das Produkt überhaupt zuvor gekauft hat. Auch werden Bewertungen der Verkäufer in denen sie den Käufer bewerten als Racheakt für schlechte Bewertungen genutzt – als Reaktion kann man bei eBay mittlerweile nur noch positive oder neutrale Verkäuferbewertungen abgeben.

Durch diese Gegebenheiten besteht ein enormes Interesse beider Vertragsparteien an der „Richtigkeit“ der Bewertungen. Verkäufer oder Konkurrenten profitieren von guten oder sehr kritischen Bewertungen. Entsprechend wurden Bewertungen schon Gegenstand zahlreicher juristischer Verfahren. Dabei stellt sich auch die Frage, wer für falsche Bewertungen haftet. Denn diejenigen, die die Bewertungen schreiben, bleiben häufig anonym.

Wurden Sie als Verkäufer oder Käufer falsch bewertet? Äußert sich jemand in diffamierender Weise über Sie? Wissen Sie, welche Kritik Sie sich gefallen lassen müssen und wo die Grenze von sachlicher Kritik endet? Sie sind Hersteller und Ihr Produkt bewertet und Sie vermuten gezielte Äußerungen eines Konkurrenten? Oder versucht ein Konkurrent sich Bewertungen durch Rabattaktionen zu „erkaufen“?

Im Folgenden gehen wir auf einzelne ausgewählte rechtliche Aspekte von Verkaufsportalen ein. Unsere Dienstleistungen in diesem Bereich finden Sie beispielhaft rechts aufgelistet.