Internet-Mobbing im Privatbereich (Nachbarn, Familie, Ex-Partner, etc)

Mobbing im Privatbereich kämpft mit privaten und intimen Details - und macht die Privatheit öffentlich.

   

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Mobbing bedeutet andere Menschen ständig, wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, sie zu erniedrigen oder seelisch zu verletzen. Auch im Privatbereich wird zwischen Nachbarn, Ex-Partnern, innerhalb der Familie, im Freundeskreis oder in Vereinen gemobbt.


Dabei ist Mobbing keine neue Erscheinung. Neben dem, was seit jeher im zwischenmenschlichen Verhalten an Rivalität herrscht, nimmt die Gefahr durch Cybermobbing zu: Öffentliche Foren, Chatrooms  und soziale Netzwerke sind dabei beliebte Plattformen um andere zu beleidigen, lächerlich oder verächtlich zu machen. Genutzt werden dabei neben öffentlich einsehbaren Foreneinträgen, insbesondere virtuelle Pinnwände und die Möglichkeit private Nachrichten zu schreiben. Mobbing findet auch über die Massenkommunikationsmittel Email und SMS statt. Neben psychischen Schäden zielt Mobbing häufig auch darauf ab, den Ruf des Gemobbten zu schädigen. Auch durch das Ausspähen und unberechtigte Nutzen von personenbezogenen Daten, Kennwörtern und Online-Accounts können nicht nur Straftatbestände verwirklicht werden, sondern wird auch in das Leben des Betroffenen eingegriffen.
Für die Betroffenen ist es wichtig zu wissen, dass sie solchen Handlungen nicht schutzlos gegenüberstehen. Was häufig als Spaß verstanden wird, kann psychische Schäden bewirken. Der Ausschluss aus sozialen Gruppen ist dabei die bekannteste Methode. Ungleich gefährlicher ist aber das Nachstellen durch Verehrer oder Ex-Partner. Dabei werden die Folgen solcher Handlungen häufig unterschätzt. Nicht selten verletzen solche Verhaltensweisen die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Gegen diese kann zivilrechtlich vorgegangen werden. Das Handeln kann dabei auch strafrechtliche Relevanz erlangen, wenn Ehrschutzdelikte verwirklicht werden oder der Betroffenen zu einem Verhalten genötigt wird.
Wir unterstützen Betroffene in juristischen und technischen Fragen rund um das Thema Cybermobbing. Unsere in diesem Bereich angebotenen Dienstleistungen finden Sie beispielhaft rechts aufgelistet.


Mobbing findet in vielfältigsten Formen statt. Im Folgenden stellen wir Ihnen ausgewählte rechtliche Aspekte des Cyber-Mobbings im Privatbereich vor. Lesen Sie hierzu auch die spezielleren Beiträge zu sozialen Netzwerken, des Mobbings per Email und SMS, in Internetforen und Chatrooms, sowie im Umfeld von Suchmaschinen.

Rechtliche Aspekte

Ehrverletzende oder drohende Äußerungen müssen nicht geduldet werden. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I i.V.m. 1 I Grundgesetz hat vielfältige Ausprägungen. In diesem Kontext schützt es insbesondere die freie Entfaltung der Persönlichkeit und des sozialen Geltungsanspruchs. Als Ausfluss dieses Rechts kann sich der Einzelne gegen falsche und diffamierende Äußerungen sowie gegen Drohungen wehren.
Hingegen sind Meinungsäußerungen positiver oder negativer Art im weiten Rahmen zulässig. Werden Meinungsäußerungen über Personen getätigt, so sind die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen mit den Rechten des Äußernden, insbesondere der Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 und 2 des Grundgesetzes) gegeneinander abzuwägen. Grundsätzlich wird der Meinungs- und Pressefreiheit dabei ein sehr hoher Stellenwert eingeräumt. Der Schutz endet aber wenn die streitgegenständlichen Äußerungen sog. Formal- oder Schmähkritiken darstellen, wenn die Privat- und insbesondere die Intimsphäre betroffen ist oder unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt werden. Dann genießt der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Vorrang. Daher ist auch die Einordnung der Äußerung als Meinung oder Tatsachenbehauptung von großer Bedeutung. Es ist im Einzelfall abzuwägen, wie die konkrete Äußerung einzuordnen ist, welche Mittel zur Verfügung stehen und wie ihre jeweiligen Erfolgsaussichten – auch unter Berücksichtigung des jeweils genutzten Verbreitungsmediums – sind.