Abwehr unberechtigter Abmahnung / einstweiliger Verfügung / Klage / Vertragsstrafe

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings im Privatbereich. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Wort- oder Bildäußerung erhalten? Lassen Sie sich fachkundig beraten, eine übereilte Reaktion kann Sie viel Geld kosten!

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt, häufig bestehen keine Unterlassungsansprüche, sind vorformulierte Unterlassungsverpflichtungserklärungen zu weit formuliert oder Schadensersatzzahlungen jenseits der gerichtlich durchsetzbaren Realität. Eine Prüfung durch einen Experten ist hier in jedem Fall sinnvoll.

Häufig sind bereits die für die Abmahnung in Rechnu8ng gestellten Anwaltskosten aufgrund des angesetzten Streitwertes hoch. Selbst wenn die Abmahnung an sich gerechtfertigt ist, sollten sie sich beraten lassen, denn Streitwerte unterliegen stets einem gewissen Spielraum.

Wenn bereits ein einstweiliges Verfügungsverfahren oder eine Klage gegen Sie anhängig ist, sollten Sie sich unbedingt juristischen Beistand holen.

Vielleicht haben Sie auch eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, aus der nun gegen Sie vorgegangen wird, und wundern sich dabei über die geltend gemachte Reichweite?

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen Ihren Fall und beraten Sie ob und in welchem Umfang die Abmahnung, Verfügung oder Klage berechtigt ist, ob sie den geltend gemachten Aufforderungen nachkommen, die Unterlassungsverpflichtungserklärung modifiziert abgeben sollten und wie mit der Kostenforderung umzugehen ist.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und mobbingnahem Verhalten im Privatbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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