Einleitung eines Strafverfahrens

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings im Privatbereich. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.  

Häufig genügen zivilrechtliche Schritte, um dem Interesse des Geschädigten zu genügen. In anderen Fällen sind strafrechtliche Schritte sinnvoll und im Interesse des Geschädigten. Dabei ist zu beachten, dass Ermittlungsbehörden andere Befugnisse und technische Möglichkeiten haben als Privatpersonen. 

Konkrete Dienstleistung

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Chancen eines Strafverfahrens auf, stellen Strafanzeige, verfolgen das Ermittlungsverfahren und vertreten Sie vor Gericht als Nebenkläger. 

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und mobbingnahem Verhalten im Privatbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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