Schmerzensgeld

Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings im Privatbereich. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Konkrete Dienstleistung

Bei ehrverletzenden Delikten kann dem Geschädigten grundsätzlich Schadensersatz, bzw Schmerzensgeld  zugesprochen werden. Hier kommt es auf den konkret entstandenen und ggf. noch in der Zukunft entstehenden Schaden an. Bei Persönlichkeitsverletzung im Internet die den Privatbereich kann regelmäßig kein hoher Schadensersatz erwartet werden – doch kommt es auch hier auf den Einzelfall und die Schwere der Rechtsverletzung an.

Wir prüfen einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz und machen diesen bei entsprechender Erfolgsaussicht für Sie geltend. 

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und mobbingnahem Verhalten im Privatbereich und Durchsetzung Ihrer Interessen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. 

 

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