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Cybermobbing auf sonstigen Bewertungsportalen

Bewerten lässt sich alles - doch was bedeutet das Bewertungsergebnis für Ihr Unternehmen?

   

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Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t
 

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Bewertungsportale unterschiedlichster Ausrichtung.

Stets geht um ähnliche Fragen: Welche Äußerungen sind inhaltlich zulässig? Wer haftet, wenn eine Veröffentlichung rechtswidrig ist? Und: Gegen wen sind Ansprüche generell und im Einzelfall sinnvoll durchsetzbar?

Im Grundsatz gilt, dass Bewertungsportale zulässig sind. Die komplette Entfernung eines Unternehmens oder dessen Produkt aus einem Bewertungsportal kann auch von diesem selbst nicht juristisch durchgesetzt werden, denn dadurch würde das – an sich zulässige und gewollte – Geschäftsmodell im Ganzen unmöglich. Die dort getätigten Bewertungen unterfallen der Meinungs- und Kommunikationsfreiheit des Einzelnen, zudem besteht ein Interesse der Öffentlichkeit der Zugänglichkeit von Bewertungen. Die Grenze der Zulässigkeit verläuft dort, wo die Bewertung falsch ist, unsachliche Schmähkritik enthält, bzw. beleidigend oder geschäftsschädigend wirkt.