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Mobbing bei Betrieben, Firmen, Gewerbe & Co

Sie haben lange für Ihren guten Ruf gearbeitet - verteidigen Sie ihn!

 

Man spricht hier von dem Schutzbereich des (in seiner Reichweite umstrittenen) Unternehmenspersönlichkeitsrecht, der Kreditgefährdung und verschiedenen Tatbeständen des Wettbewerbsrechts.

Zu differenzieren ist hier zwischen Meinungsäußerung und erfolgreicher wirtschaftlicher Aktivität eines Konkurrenten auf der einen Seite und der rechtswidrigen Beeinträchtigung des eigenen Unternehmens auf der anderen Seite.

Dabei findet Mobbing gegen Unternehmen und Firmen auf unterschiedlichste Arten an unterschiedlichen Orten statt. Klicken Sie oben auf die verschiedenen „Tatorte“ um weitere Informationen zu erhalten.

Wir schützen Ihr Unternehmen und gehen gegen rechtsverletzende Äußerungen und Handlungen vor.

 

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Spamschutz: Welches Wort wird gesucht? Re**tsanwa*t
 

Auch wenn es sich hier nicht primär um eine psychische oder gesundheitliche Beeinträchtigung des Betroffenen handelt: Werden Unternehmen, Firmen oder Gewerbetreibende durch Konkurrenten oder frühere Vertragspartner in ihrer wirtschaftlichen Betätigung gehindert, kann es sich auch um Cybermobbing im weiteren Sinne handeln. Davon kann man dann sprechen, wenn Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens oder aber das Unternehmen selbst herabgesetzt und schlecht gemacht, falsche Tatsachen behauptet oder aber der Erfolg des Anderen ausgenutzt werden.