Cybermobbing von Lehrern, Professoren & Co |
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Nicht ohne Grund ist die BGH-Entscheidung zum Be- wertungsportal für Lehrer eine der bekanntesten zu Bewertungs- plattformen. |
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Lehrer, Professoren und Dozenten stehen im Lichte der Kritik – je öffentlicher diese wird, desto größer wird das Interesse an wahrheitsgemäßer, tatsachenorientierter Auseinandersetzung. Gleichzeitig entsteht ein Wunsch, fremde Äußerungen über die eigene Person zu kontrollieren. Die öffentliche Bewertung der eigenen Person empfinden viele als ungerechtfertigt, sieht man sich doch nicht als Person des öffentlichen Lebens. Rechtliche Aspekte Die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes zur Frage der Zulässigkeit der Bewertung von Lehrern im Onlineportal www.spickmich.de dürfte die mit Abstand bekannteste Entscheidung in diesem Themengebiet sein. Der Bundesgerichtshof hatte hier zu entscheiden, ob die Veröffentlichung von Name, Schule, unterrichteten Fächern, Zitaten und einer Benotung über eine Lehrerin rechtmäßig sei. Unter anderem konnten in einem 6-Sterne-System die Lehrkräfte unter ihren Klarnamen nach Kriterien wie z. B. „cool und witzig“, „beliebt“, „guter Unterricht“ und „faire Noten“ bewertet werden. Die klagende Lehrerin hielt die Veröffentlichung für unzulässig, da es an ihrer notwendigen Einwilligung in die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten fehle. Sie ging mithin vor allem aus datenschutzrechtlichen Ansprüchen vor, d.h. sie beanstandete nicht die einzelnen Bewertungen sondern die Verbreitung von Äußerungen im Zusammenhang mit ihrem Namen auf der Plattform. Der Bundesgerichtshof verneinte einen datenschutzrechtlichen Anspruch auf Löschung der Daten aus der Datenbank, denn die Speicherung und Verarbeitung der Bewertungsdaten sei nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BDSG zulässig: Hiernach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung hat oder die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden. |