Löschung und Unterlassung einer konkreten Äußerung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich des Cybermobbings  und des gewerblichen Rechtsschutzes verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich in diesem Bereich für Unternehmen stellen. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.
Sie sehen Ihr Unternehmen oder eines Ihrer Produkte falsch dargestellt? Versucht ein Konkurrent Sie schlecht zu machen? Oder wurden Sie in einem Onlineforum falsch dargestellt? Wollen sie gegen eine veröffentlichte Äußerung vorgehen? Oder wissen Sie nicht, welche Darstellung Sie sich gefallen lassen müssen und welche Ansprüche Sie haben?

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Zulässigkeit der über Ihr Unternehmen oder Ihr Produkt getätigten Äußerung. Wir erörtern mit Ihnen die Chancen und Risiken von Löschungs- und ggf. Unterlassungsanspruch sowie weitergehenden Ansprüchen. Wenn Sie dies wünschen, versuchen wir anschließend diese für Sie durchzusetzen. Dabei gehen wir mit Ihnen sämtliche notwendigen Schritte und setzen uns für Ihre Rechte ein.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in Bewertungsforen durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist, wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Bei einem Vorgehen gegen den Verletzer selbst ist dieser im Falle eines Obsiegens grundsätzlich zur Übernahme Ihrer Kosten verpflichtet.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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