Löschung aus Trefferliste |
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Die technischen und juristischen Besonderheiten von Suchmaschinen verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen der Zulässigkeit von Suchmaschinen und ihrer Haftung. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch. Sie haben in einer Suchmaschinen-Trefferliste einen Inhalt über sich gefunden, den sie für unzulässig halten? Sie haben bereits einen Löschungs- und Unterlassungsanspruch gegen einen Dritten durchgesetzt? Oft genügt es nicht, wenn die streitgegenständlichen Äußerungen, Bilder oder Dokumente von den Websites oder aus den Foren selbst gelöscht werden, denn die Ergebnisse sind über Suchmaschinen weiterhin abrufbar. Suchmaschinen durchforsten in regelmäßigen Abständen das Internet und greifen bei der konkreten Suche auf zuvor abgespeicherte Daten zurück. Die angezeigten Ergebnisse müssen also nicht immer dem tatsächlich aktuellsten Stand der verlinkten Website entsprechen. Auch wenn eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben wurde, verpflichtet diese nicht zur Entfernung aller Suchmaschineneinträge. Konkrete Dienstleistung Wir recherchieren für Sie, ob es noch rechtsverletzende Treffer in Suchmaschinen über Sie oder Ihr Unternehmen gibt und setzen die Entfernung aus den Trefferlisten durch. Ihre Vorteile Wir übernehmen für Sie die oft sehr aufwändige Recherche nach rechtsverletzenden Inhalten und veranlassen eine schnellstmögliche Löschung derselben aus dem Internet. Da nicht selten der Ruf der Betroffenen auf dem Spiel steht, ist schnelles, aber auch gekonntes Handeln geboten. Wir bringen das Wissen und die nötige Erfahrung mit, um alle Spuren der Rechtsverletzung schnellstmöglich zu beseitigen und ihre Ansprüche gegen die Suchmaschinenbetreiber durchzusetzen. Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache nicht eindeutig zu berechnen ist. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. |
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