Mobbing im Arbeitsverhältnis: Beratung im Arbeitsrecht |
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Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Mobbings am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch. Häufig ist Opfern von Mobbing nicht bekannt, welche Möglichkeiten Sie haben sich gegen ehrverletzende Äußerungen, ungewünschte Bildveröffentlichungen oder Stalking zur Wehr zu setzen. Dieses wird durch eine äußerst komplexe Rechtsprechung und die Vielfalt an rechtlichen und technischen Besonderheiten zusätzlich erschwert. Mobbing am Arbeitsplatz trifft den Betroffenen an einem Ort, an dem er zwangsweise einen Großteil seiner Zeit verbringt. Er kann der andauernden Beeinträchtigung und Schikane nicht aus dem Weg gehen. Das Mobbing betrifft seine Persönlichkeit, seine fachliche Karriere - und ist damit nicht selten existenzbedrohend. Konkrete Dienstleistung Mobbing am Arbeitsplatz und im Arbeitsverhältnis bedarf häufig arbeitsrechtlicher und arbeitsgerichtlicher Maßnahmen. Wir beraten Sie diesbezüglich und arbeiten mit langjährig erfahrenen und auf das Arbeitsrecht spezialiserten Kollegen zusammen. Ihre Vorteile Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Äußerungen, bildlichen Darstellungen und des Mobbing-Phänomens, ihrer rechtlichen Zulässigkeit und Beratung hinsichtlich des juristischen Vorgehens durch erfahrene Rechtsanwälte. Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. |
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