Mobbing: Einleitung eines Strafverfahrens |
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Die technischen und juristischen Besonderheiten des Cybermobbings verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Mobbings am Arbeitsplatz. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch. Häufig ist Opfern von Mobbing nicht bekannt, welche Möglichkeiten Sie haben sich gegen ehrverletzende Äußerungen, ungewünschte Bildveröffentlichungen oder Stalking zur Wehr zu setzen. Dieses wird durch eine äußerst komplexe Rechtsprechung und die Vielfalt an rechtlichen und technischen Besonderheiten zusätzlich erschwert. Mobbing am Arbeitsplatz trifft den Betroffenen an einem Ort, an dem er zwangsweise einen Großteil seiner Zeit verbringt. Er kann der andauernden Beeinträchtigung und Schikane nicht aus dem Weg gehen. Das Mobbing betrifft seine Persönlichkeit, seine fachliche Karriere - und ist damit nicht selten existenzbedrohend. Konkrete Dienstleistung Meißtens genügen zivilrechtliche Schritte um dem Interesse des Geschädigten zu genügen. In anderen Fällen sind strafrechtliche Schritte sinnvoll und im Interesse des Geschädigten. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten und Chancen eines Strafverfahrens auf, stellen Strafanzeige, verfolgen das Ermittlungsverfahren und vertreten Sie vor Gericht als Nebenkläger. Ihre Vorteile Objektive, fachlich fundierte Beurteilung von Äußerungen, bildlichen Darstellungen und des Mobbing-Phänomens, ihrer rechtlichen Zulässigkeit und Beratung hinsichtlich des juristischen Vorgehens durch erfahrene Rechtsanwälte. Kosten Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich nach RVG, also grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall. |
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