Internet-Mobbing durch Texte |
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Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum! Ihre Breitenwirkung ist enorm, doch auch gegen diese bestehen rechtliche Schritte. |
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BGH: Beseitigungspflichten bei Weiterverbreitung von…Werden unwahre Tatsachen im Internet behauptet, muss der... [more] Youngdata.de ist online (16/04/2015)Das neue Datenschutz-Informationsportal für Jugendliche www.youngdata.de – betrieben... [more] BGH: Unternehmen muss auch scharfe…In einem neuen Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt... [more] Neue Regelungen bieten vereinfachten Opferschutz…Die im Sommer 2013 verabschiedeten neuen Regelungen zum... [more] LG Frankfurt: Verbreitung von Intimfotos…Das Landgericht Frankfurt hat entschieden, dass die Verbreitung... [more] Bundesarbeitsgericht: Keine Verwirkung eines Schmerzensgeldanspruchs…In seinem Urteil vom 11.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht... [more] EuGH bestätigt Recht auf Vergessenwerden…Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf... [more] DIVSI veröffentlicht "Entscheider-Studie zu Vertrauen…Das Deutsche Institut für Vertrauen und Sicherheit im... [more] BGH: Bewertungsportale müssen Geschädigtem keine…Bundesgerichtshof verneint Auskunftsanspruch eines Geschädigten gegen Betreiber von... [more] Gesetze
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Ehrverletzende Äußerungen in sozialen Netzwerken müssen nicht geduldet werden. Sie sind genauso wenig erlaubt wie in der analogen Welt - einzig ihre Verbreitung ist schneller und vielfältiger, wodurch ihre Gefährdungswirkung weitaus höher ist. Deswegen ist ein Vorgehen häufig sinnvoll und notwendig. |