Widerruf / Gegendarstellung / Berichtigung

Die technischen und juristischen Besonderheiten im Bereich von Videoportalen verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner und spezialisiert auf die Probleme, die sich im Zusammenhang mit Online-Videoportalen ergeben. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte gegenüber Dritten durch.

Sie finden sich in einem online abrufbaren Video dargestellt, obwohl sie nie Ihre Zustimmung erteilt haben? Über Sie wurden falsche Tatsachen behauptet aber das Löschen und Unterlassen der getätigten Äußerung ist Ihnen nicht genug?

Die presserechtlichen Instrumente der Gegendarstellung und der Berichtigung können – in Kombination mit anderen Schritten – einen wesentlichen Beitrag zur Wahrung Ihres Rufes leisten. Dabei bieten diese Ansprüche im Einzelfall verschiedenste Ausprägungen, denn allein unter dem Begriff der Berichtigung werden die Einzelmaßnahmen Widerruf, Richtigstellung, Nichtaufrechterhaltung, Ergänzung, Distanzierung, berichtigende Kommentierung zusammengefasst.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie Möglichkeiten Ihren Ruf in den Medien zu wahren, beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Möglichkeiten und setzen Ihre Interessen durch.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Probleme von online abrufbaren Videos und der Zulässigkeit der Darstellung durch spezialisierte und erfahrene Rechtsanwälte.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. So wie dies bei Unterlassungsansprüchen wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung regelmäßig der Fall ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein. Jedenfalls im gerichtlichen Verfahren hat der Unterlegene die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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