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Erwirkung einer Schutzverfügung

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings, wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Im Fall von Stalking, welches für das Opfer bedrohliche Formen annimmt ist es möglich gerichtliche Schutzverfügungen zu erwirken, die dem Stalker untersagen sich dem Geschädigten zu nähren oder zu ihm Verbindung mittels Fernkommunikationsmitteln aufzunehmen.

Konkrete Dienstleistung

Wir prüfen für Sie die Erfolgsaussichten eine Schutzverfügung zu erwirken, stellen – soweit Erfolgsaussichten bestehen – den erforderlichen Antrag und vertreten ihre Interessen im Verfahren.

Ihre Vorteile

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Stalking und eines effektiven Vorgehens.

Ausarbeitung einer Strategie zur Löschung und des Widerrufs.

Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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