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Schmerzensgeld

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner in jedem Fall des Cybermobbings, wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Konkrete Dienstleistung

Bei ehrverletzenden Delikten kann dem Geschädigten grundsätzlich Schadensersatz zugesprochen werden. Hier kommt es auf den konkret entstandenen und ggf. noch in der Zukunft entstehenden Schaden an. Bei Persönlichkeitsverletzung in sozialen Netzwerken kann regelmäßig kein hoher Schadensersatz erwartet werden – doch kommt es auch hier auf den Einzelfall und die Schwere der Rechtsverletzung an.

Wir prüfen einen möglichen Anspruch auf Schadensersatz und machen diesen bei entsprechender Erfolgsaussicht für Sie geltend.

Ihre Vorteile

-   Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen in sozialen Netzwerken

-   Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen

-   Klare Kostenstruktur

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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