Ermittlung von anonymen Absendern

Die technischen und juristischen Besonderheiten verlangen besondere Fachkenntnisse. Wir sind ihr kompetenter Ansprechpartner wenn Sie per Email, Telefon, SMS, Chat oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel belästigt werden. Wir unterstützen Sie auf vielfältige Weise und setzen Ihre Rechte durch.

Sie haben eine anonyme aber beleidigende, bedrohenden Email bekommen? Jemand beleidigt Sie im Chatroom? Sie werden dauerhaft per Telefon terrorisiert – aber die Absendernummer wird unterdrückt? Scheinbar anonyme Absender von Emails, Chatnachrichten, SMS oder Telefonanrufen sind häufig identifizierbar.

Konkrete Dienstleistung

Wir beraten Sie in welchen Konstellationen Sie sich erfolgversprechend gegen Kontaktaufnahmen von anonymen Absendern wehren können und. Wir helfen Ihnen die Identität eines Absenders herauszufinden, beantragen die Protokollierung und Identifizierung von Anrufen bei Ihrem Telefonanbieter (sog. Malicious Call Identification – umgangssprachlich obwohl technisch veraltet auch Fangschaltung genannt) und erwirken Auskünfte über die Anschlussinhaber.

Ihre Vorteile:

Objektive, fachlich fundierte Beurteilung der Zulässigkeit von Äußerungen und Kontaktaufnahmen.

Wir wissen, was Sie gegen solche Belästigungen unternehmen können und wie wir Ihre Ansprüche durchsetzen.

Qualifizierte, erfahrene Rechtsberatung zur Durchsetzung Ihrer Interessen.

Kosten

Die Gebühren für unsere Dienstleistungen berechnen sich grundsätzlich nach dem Streitwert, d.h. der Bedeutung des Streitgegenstandes. Der Streitwert wird geschätzt, wenn der Wert der Sache – anders als etwa bei Zahlungsklagen – nicht eindeutig zu berechnen ist. Die existierende Rechtsprechung bietet hier Anhaltspunkte für eine Schätzung. In manchen Fällen kann auch eine Honorarvereinbarung sinnvoller und in außergerichtlichen Verfahren für Sie kostengünstiger sein.

Wir erörtern Ihnen gerne die Gebühren und das mögliche Kostenrisiko im Einzelfall.

 

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